ERSTES BUNDESLAND VERBIETET KIFFEN IN BIERGäRTEN UND AUF VOLKSFESTEN

Erstes Bundesland verbietet Kiffen in Biergärten und auf Volksfesten

Seit dem 1. April ist Cannabis zumindest teilweise in Deutschland legalisiert. Einer Landesregierung ist das neue Gesetz allerdings ein Dorn im Auge.

München – Das neue Cannabis-Gesetz umfasst bereits strikte Regeln für den Konsum in der Öffentlichkeit. In Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen darf beispielsweise überhaupt nicht konsumiert werden. In der Nähe von Schulen, Sportstätten, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen ist der Genuss von Cannabis ebenfalls untersagt. Einer Landesregierung gingen die Einschränkungen noch nicht weit genug.

Erstes Bundesland verbietet Kiffen in Biergärten und auf Volksfesten

Das bayerische Landeskabinett hat beschlossen, den Konsum von Cannabis auf Volksfesten, in Biergärten und im Englischen Garten (in München) komplett zu verbieten. Gemäß der geltenden Gesetzeslage wäre der Konsum ohnehin nur unter spezifischen Bedingungen erlaubt gewesen.

Das bereits bestehende gesetzliche Rauchverbot, das in Innenräumen von öffentlichen Gebäuden, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Gaststätten gilt, soll um Cannabis ergänzt werden. Das neue und alte Verbot gelte dann sowohl für den Konsum von Cannabis durch Verbrennen als auch für das Erhitzen und das Verdampfen der Substanz.

Nach Cannabis-Legalisierung: Bayerische Landesregierung will Kinder- und Jugendschutz steigern

Die Staatsregierung strebt außerdem ein Verbot für das Kiffen in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen an. Wie Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) mitteilte, sollen die Kommunen den Konsum in weiteren Bereichen wie Freibädern und Freizeitparks ebenfalls einschränken können (Mehr Politik-News auf RUHR24 lesen).

Als Begründung führte die Ministerin das Ziel an, „den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen“. Das sei aus ihrer Sicht „wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz“. Verboten ist der Konsum in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen durch das Bundesgesetz dabei ohnehin bereits.

Mit den neuen Regeln und Verboten schaffe die bayerische Landesregierung nach eigenen Angaben allerdings „klare Verhältnisse“. Gesundheitsministerin Gerlach bezeichnete das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung als „vermurkst“. Ein weiteres Problem sieht die CSU bei möglichem Missbrauch durch zu leicht ausgestellte Cannabis-Rezepte, wie Merkur.de berichtet. Online-Apotheken sollen demnach mit der Ausstellung von Rezepten werben, die auch ohne ärztliche Beratung ausgestellt würden.

Cannabis in Bayern: CSU zeigt sich weiterhin restriktiv

Das Bundesland Bayern hatte bis zuletzt versucht, die Teil-Legalisierung von Cannabis zu verhindern. Erst vor kurzem hat die CSU ein Gender-Verbot erlassen, nachdem sich Markus Söder dafür eingesetzt hat. Der bayerische Ministerpräsident stichelt regelmäßig in Richtung der Grünen und hat sie bereits mehrfach als „Verbotspartei“ bezeichnet.

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