EUROWINGS DARF FLüGE NICHT MEHR ALS »CO₂-NEUTRAL« BEWERBEN

Für das Versprechen des CO₂-Emissionsausgleichs wurde die Lufthansa-Tochter verklagt – zu Recht, wie ein Gericht nun befand. Es hat die Werbung als »unlauter« und »irreführend« eingestuft.

Eurowings hat mit seinem Werbeversprechen Verbraucher in die Irre geführt. Zu dem Ergebnis ist das Kölner Landgericht gekommen. Die deutsche Fluggesellschaft darf nach dem Gerichtsurteil Flugreisen nicht mehr als »CO₂-neutral« bewerben. Das Landgericht bewertete die Werbung als »unlauter« und »irreführend«, wie es in dem Urteil heißt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte geklagt. Eurowings erwägt nach eigenen Angaben, das Urteil anzufechten.

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Konkret ging es um eine Werbung der Lufthansa-Tochter Eurowings, in der diese für die Kompensation ihrer Flugreisen warb: »CO₂-neutral reisen. Zusammen machen wir das Fliegen nachhaltiger: CO₂-Emissionen ausgleichen und abheben.«

Damit werde den Verbraucherinnen und Verbrauchern suggeriert, den Flug vollständig ausgleichen zu können, erklärte das Gericht. Die angeführten Projekte zur Kompensation seien jedoch nicht geeignet, die Emissionen des Fluges tatsächlich zu kompensieren.

»Eurowings versucht mit dieser Trickserei von der Klimaschädlichkeit seines Geschäftsmodells abzulenken«, warf Jürgen Resch von der DUH der Airline vor. Eurowings handele »irreführend«, wenn das Unternehmen Waldschutzprojekte für die Kompensation nutze, die nur wenige Jahre gesichert seien. »Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil voll und ganz unsere Rechtsauffassung bestätigt.«

Auch KLM wegen Greenwashings schuldig gesprochen

Vergangene Woche hatte bereits die niederländische Fluggesellschaft KLM in einem ähnlichen Fall eine gerichtliche Niederlage einstecken müssen. Wie bei Eurowings ging es dabei um den Vorwurf des Greenwashings. KLM habe Verbraucher mit »vagen und allgemeinen« Angaben zu seinen Bemühungen beim Klimaschutz in die Irre geführt, hatte ein Amsterdamer Gericht entschieden. Die Airline habe außerdem ein »zu rosiges Bild« von der Wirkung von Maßnahmen wie dem Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe und der Wiederaufforstung von Wäldern gezeichnet.

Eurowings selbst bedauerte, »dass das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist« und prüfe nun, Rechtsmittel einzulegen. In der Verhandlung sei es um eine Version der Internetseite aus dem Jahr 2022 gegangen, die in der Zwischenzeit umfassend überarbeitet worden sei.

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